Data Protection Lawyers Switzerland

Datenschutz-Management

Das RevDSG verlangt die Abbildung der vom Unternehmen verwalteten Prozesse und Daten. Dieses Mapping ist die Grundlage für die Rechtskonformität und sollte mittels eines Management-Tools durchgeführt werden. Die Spezialisten von Lexify unterstützen Sie zusammen mit "Privacy Swiss" bei dieser Pflicht.

Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte ist die Person, die mit den Behörden in Verbindung steht und das Unternehmen bei der Verwaltung seiner Daten unterstützt. Lassen Sie Ihre Daten nicht in den Händen von Personen, die Ihr Geschäft nicht verstehen.

Schweizer Repräsentant

Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind, benötigen einen Vertreter. Lexify fungiert als Vertreter für diese Unternehmen und stellt die Einhaltung des Schweizer Rechts sicher.

Verträge

Übermitteln Sie Daten ins Ausland? Haben Sie einen Datenverarbeiter? Ihre Verträge müssen angemessen sein. Lexify unterstützt Sie bei der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

DSGVO und europäische Verordnung

Lexify unterstützt Sie auch bei allen Verpflichtungen, die sich aus der "EU-Verordnung 2016/679" bzw. DSGVO ergeben. Lexify agiert auch als Vertreter in der Europäischen Union für schweizerische Unternehmen und für Unternehmen aus Drittländern, um die Vorschriften der europäischen Gesetzgebung zu erfüllen.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die wichtigsten Änderungen des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG)?

Das revidierte DSG, in Kraft seit September 2023, bringt mehrere wesentliche Änderungen: die Pflicht zur Meldung von Verletzungen der Datensicherheit an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), das Recht auf Datenherausgabe und -übertragung, strengere Anforderungen an automatisierte Einzelentscheidungen sowie verstärkte Anforderungen an Auftragsverarbeitungsverträge. Lexify unterstützt Organisationen bei der Beurteilung ihrer bestehenden Praxis und bei der Umsetzung der notwendigen Anpassungen.

Ist ein Datenschutzbeauftragter (DPO) für mein Unternehmen in der Schweiz obligatorisch?

Das revidierte DSG schreibt keinen DPO vor, empfiehlt ihn aber nachdrücklich für Organisationen, die grosse Mengen besonders schützenswerter Personendaten bearbeiten. Nach der DSGVO ist ein DPO für Behörden, für Organisationen mit umfangreicher systematischer Überwachung und für die umfangreiche Bearbeitung besonderer Datenkategorien obligatorisch. Lexify klärt Ihre Pflichten und übernimmt die Funktion des externen DPO.

Welche Verträge sind erforderlich, wenn Daten an einen externen Auftragsverarbeiter weitergegeben werden?

Immer wenn Sie einen Dritten mit der Bearbeitung von Personendaten in Ihrem Auftrag betrauen (zum Beispiel einen Cloud-Anbieter oder eine Marketingplattform), müssen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) abschliessen. Dieser Vertrag regelt den Umfang der Bearbeitung, die umzusetzenden Sicherheitsmassnahmen und die Pflichten des Auftragsverarbeiters. Lexify erstellt und prüft diese Verträge, damit sie sowohl den Anforderungen des schweizerischen DSG als auch der DSGVO entsprechen.

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