Financial Regulation Lawyers Switzerland
Wir unterstützen Banken und Finanzintermediäre im Zusammenhang mit der Regulierung des Bank- und Finanzwesens in der Schweiz und in Europa.

FINMA-Bewilligungen
Das Bewilligungsverfahren der FINMA erfordert nicht nur Rechtskenntnisse, sondern auch die Kenntnis der Abläufe, um eine Bewilligung zu erhalten.

Beratung im Bereich Banken und Finanzregulierung
Unsere Experten unterstützen Sie nicht nur im Hinblick auf FIDLEG, KAG, FINIG, sondern auch auf Mifid II, AIFMD und die europäische Regulierung.

Schulung
Wir unterstützen die Unternehmensführung durch unsere Schulungen zu aktuellen Themen wie ESG, digitale Signaturen, FATCA und AIA.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer Bankbewilligung der FINMA und einer Bewilligung als Wertpapierhaus?
Eine Bankbewilligung ist für Institute erforderlich, die Publikumseinlagen entgegennehmen und das Kreditgeschäft betreiben. Eine Bewilligung als Wertpapierhaus ist für Institute erforderlich, die gewerbsmässig Wertpapiere für Rechnung Dritter oder auf eigene Rechnung handeln. Welche Bewilligung erforderlich ist, ergibt sich aus den konkreten Tätigkeiten Ihres Unternehmens; Lexify berät Sie zur geeignetsten regulatorischen Struktur.
Benötigt ein schweizerischer Vermögensverwalter eine Bewilligung der FINMA?
Ja, seit Inkrafttreten des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) müssen unabhängige Vermögensverwalter und Trustees in der Schweiz eine Bewilligung der FINMA einholen und sich einer Aufsichtsorganisation (AO) anschliessen. Lexify begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.
Was bedeutet die MiFID-II-Compliance für ein schweizerisches Unternehmen mit Kunden in der EU?
Schweizer Unternehmen, die Anlagedienstleistungen für Kunden in der EU erbringen, müssen die Anforderungen von MiFID II an Anlegerschutz, Transparenz und Meldepflichten erfüllen. Häufig ist dafür die Gründung einer Einheit in der EU oder die Anerkennung der Äquivalenz erforderlich. Lexify berät Sie zur optimalen Struktur für den grenzüberschreitenden Marktzugang.
