Start-Up Legal Advisors Switzerland
Wir führen ausgelagerte Compliance- und Risikomanagementaktivitäten durch und unterstützen unsere Kunden bei allen Compliance-Aktivitäten.

Verfassung und Governance
Was ist die beste Rechtsform für Ihr Start-up? Wie ist das Grundkapital zu strukturieren? Welche Art von Aktien soll ausgegeben werden? Lexify hat eine Antwort auf alle Ihre rechtlichen Fragen.

Investitionsvereinbarungen und Wandeldarlehen
Wir verhandeln die rechtlichen Bedingungen für den Abschluss eines externen Investments, entwerfen Ihre Term Sheets und erstellen Cap Tables.

Vereinbarungen der Aktionäre
Eine gute Corporate Governance ist für den Erfolg Ihres Unternehmens unerlässlich. Wir entwerfen Gesellschaftervereinbarungen, die es Ihnen ermöglichen, Ihr Unternehmen unter allen Umständen optimal zu führen.

Ausfahrt
Verschenken Sie die Früchte Ihrer Arbeit? Auch die letzte Phase Ihres Unternehmens sollte nicht unterschätzt werden. Vergewissern Sie sich, dass Sie die beste Rechtsberatung zu diesem Thema erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Welche Rechtsform ist für ein Fintech-Start-up in der Schweiz am besten geeignet?
Für die meisten Fintech-Start-ups, die externe Investoren suchen, ist die schweizerische Aktiengesellschaft (AG) die bevorzugte Rechtsform: wegen der Flexibilität bei der Ausgabe verschiedener Aktienkategorien, ihrer Bekanntheit bei internationalen Investoren und ihrer Eignung für einen späteren Börsengang oder eine M&A-Transaktion. Für kleinere Vorhaben kann eine GmbH geeigneter sein. Lexify berät Sie zur optimalen Struktur auf Basis Ihres Geschäftsmodells und Ihrer Wachstumspläne.
Was ist ein Wandeldarlehen und wann sollte ein Start-up es einsetzen?
Ein Wandeldarlehen ist eine Form der Fremdfinanzierung, die bei einer späteren Finanzierungsrunde in Eigenkapital umgewandelt wird, in der Regel mit einem Abschlag auf die in dieser Runde festgelegte Bewertung. In der Frühphase ist es ein effizientes Instrument, weil es die Einigung auf eine Unternehmensbewertung erspart, bevor das Geschäft genügend Traktion hat. Lexify strukturiert und verhandelt Wandeldarlehensverträge, die für Gründer und Investoren gleichermassen fair sind.
Was sollte ein Aktionärbindungsvertrag für ein schweizerisches Start-up enthalten?
Ein belastbarer Aktionärbindungsvertrag für ein schweizerisches Start-up sollte Bestimmungen zu Übertragungsbeschränkungen für Aktien (Vorkaufsrecht, Lock-up-Fristen), Drag-along- und Tag-along-Rechten, Verwässerungsschutz, Vesting-Plänen der Gründer, Governance-Rechten (Zusammensetzung des Verwaltungsrats, zustimmungspflichtige Geschäfte) und Exit-Klauseln enthalten. Lexify erstellt diese Verträge so, dass mögliche Konflikte vorweggenommen und gelöst werden, bevor sie entstehen.
