Luftfahrtrecht und Drohnen
Von der Konzeption bis zum Start schützen und begleiten wir den Betrieb Ihrer unbemannten Flugsysteme (UAS) mit modernstem juristischem Fachwissen und integrieren dabei nahtlos fortschrittliche Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz, in jede Phase.

Betrieb
Beratung zu Schweizer, EU- und nationalen Genehmigungen für den Betrieb von UAS in den Kategorien „Open“, „Specific“ (z. B. SORA, STS-01, STS-02) und „Certified“.

Schulung
Durchführung von Compliance-Schulungen für Unternehmensbetreiber, Kommunen und Ersthelfer aus rechtlicher Sicht.

Künstliche Intelligenz
Unterstützung bei der Entwicklung einer vollständig KI-konformen Infrastruktur für UAS in Übereinstimmung mit allen geltenden europäischen und schweizerischen Gesetzen, darunter beispielsweise die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Gesetz).

Vereinbarungen
Entwurf und Überprüfung von Betriebs- und Handelsvereinbarungen mit Anbietern, Importeuren, Händlern und anderen Interessengruppen.

Compliance
Entwicklung von UAS-Betriebshandbüchern, Betriebskonzepten, Notfallplänen und anderen erforderlichen Unterlagen.

Dual-Use
Beratung von Verteidigungsunternehmen zu Haftung und Compliance für Dual-Use- und militärische UAS, einschließlich Unterstützung bei Exportkontrollen, Sanktionen und Dual-Use-Verfahren für Drohnen-Hardware, -Software und KI-Modelle gemäß schweizerischem und europäischem Recht.

Datenschutz und digitales Recht
Beratung zur Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und anderen digitalen Gesetzen für den Drohnenbetrieb, der mit der Datenerfassung verbunden ist.

Incident Management
Beratung von Betreibern zu den Meldepflichten für UAS-Unfälle und schwerwiegende Zwischenfälle gemäß den geltenden Vorschriften gegenüber den zuständigen Behörden und Sicherheitsuntersuchungsstellen.